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Montag, Dienstag und Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Mo, Di, Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr | Tel.: 0261/129-2553

Gebühren

Gebührensätze der Musikschule der Stadt Koblenz
Übersicht/ geändert am 15.06.2021

(Vertragslaufzeiten z.T. unterschiedlich! Siehe Anmeldeformulare)

 

Elementarerziehung:

Früherziehung, Grundausbildung und Orff,- Sing- und Spielkreis

Pro Schuljahr: 288,00 EUR / monatlich: 24,00 EUR

Babygarten und Musikgarten

Für 6 Monate: 144,00 EUR / monatlich: 24,00 EUR

Instrumental- und Vokalunterricht in der Gruppe:

(Unterrichtseinheiten von 45 Minuten pro Woche)
gebuehren instr vok
 

Instrumental- und Vokalunterricht im Einzelunterricht:

(Unterrichtseinheiten von 30 oder 45 Minuten pro Woche)
gebuehren instr vok einz

Ensemble- und Ergänzungsfächer ohne Hauptfachunterricht:

Schüler: Pro Schuljahr: 132,00 EUR / monatlich: 11,00 EUR
Erwachsene: Pro Schuljahr: 288,00 EUR / monatlich: 24,00 EUR

Musiktheater mit verschiedenen Formen des Dramatischen Unterrichts (45 min):

Schüler: Pro Schuljahr: 132,00 EUR / monatlich: 11,00 EUR
Erwachsene: Pro Schuljahr: 264,00 EUR / monatlich: 22,00 EUR

Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) ohne Hauptfachunterricht:

Schüler: Pro Schuljahr: 276,00 EUR / monatlich: 23,00 EUR

Elementarer Musikunterricht für Erwachsene (Mindestteilnehmerzahl 6 Personen):

Pro Schuljahr: 288,00 EUR / monatlich: 24,00 EUR

Instrumentales Klassenmusizieren:

Pro Schuljahr: 204,00 EUR / monatlich: 17,00 EUR

Chor (Rock/Pop):

Pro Schuljahr: 168,00 EUR / monatlich: 14,00 EUR

Gitarrenakademie im Einzelunterricht:

(Unterrichtseinheit pro Woche, pro Monat oder Gruppe mit 2 Personen):
gebuehren git einz
 
Die Gebühr für eine Aufnahmeprüfung oder Leistungsüberprüfung beträgt 10,00 EUR.
 
Das Entgelt für ein Mietinstrument beträgt monatlich 15,00 EUR (siehe Leihverträge).
 
Gebührenermäßigung (Teilerlass):
 Ein teilweiser Erlass der Gebühren kann gewährt werden, wenn das Nettoeinkommen der die Gebühren schuldenden Personen 125 % der Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich der monatlichen pauschalen Kosten der Unterkunft, Nebenkosten und Heizkosten (pauschalierte Sozialhilfe) nicht übersteigt. Der Teilerlass wird im Schüler- und Erwachsenentarif nur für das Erstfach bis zum höchsten instrumentalen Gruppentarif (2er Gruppe) gewährt.

Der teilweise Erlass beträgt 75 % Ermäßigung.

Neben dem eigenen Einkommen der Schülerin oder des Schülers ist auch das Einkommen der nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen.

Ein Teilerlass wird für längstens 1 Schuljahr ausgesprochen. Ein weiterer Teilerlass für folgende Schuljahre bedarf jeweils eines Neuantrages und setzt neben der Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auch voraus, dass die Schülerin oder der Schüler eine positive schriftliche Beurteilung der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers erhält.“


 
10. Änderungssatzung vom 15.06.2021
 
Gebührensatzung 2021