Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Anmeldung und Unterricht
Mit dem entsprechenden Formular. Sie finden die Anmeldungen und die Ummeldung in der Rubrik „Anmeldung“ bzw. „Informationen & Anmeldung“ oder Sie nutzen den digitalen Weg mit der Online-Anmeldung.
In den Unterrichtsräumen der Musikschule, sowie in zahlreichen Außenstellen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen.
Details werden individuell besprochen.
Gruppenunterrichte (elementare Früherziehung) sind bereits terminiert. Eine geeignete Gruppe und ein möglicher Termin werden individuell mit der Musikschulverwaltung abgestimmt.
Im Instrumentalunterricht stimmen Sie den Termin direkt mit der Lehrkraft ab.
Sie finden eine transparente Übersicht unter der Rubrik „Gebühren“. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Die Unterrichtsgebühren werden monatlich jeweils zum 15. fällig. Wir empfehlen die Erteilung eines Sepa-Lastschrift-Mandats. So werden mögliche Korrekturen und Beitragsanpassung automatisch berücksichtigt und die Beiträge bequem und fristgerecht von Ihren Konto beglichen.
Die Gebührenerhebung erfolgt regelmäßig zu Beginn eines Schuljahres oder bei Aufnahme des Unterrichtes. Sie erhalten einen Gebührenbescheid, der das ganze Schuljahr abbildet. Sollte es Änderungen oder Anpassungen, erhalten Sie einen korrigierten Gebührenbescheid unterschuljährig. Zahlungsströme und Kontensalden werden auf dem Gebührenbescheid nicht abgebildet. Für Fragen zu Umsätzen und Kontenabgleiche stehen die Mitarbeitenden der Stadtkasse gerne zur Verfügung.
Gebührenermäßigung
Ja, einen „Antrag auf Teilerlass der Musikschulgebühren“ und bei Vorlage eines Gutscheines für „Bildung und Teilhabe (BUT)“.
Mit dem entsprechenden Formular „Antrag auf Teilerlass der Musikschulgebühren“, der Ihnen von der Musikschule auf Anfrage zugesandt wird.
Er soll möglichst direkt mit der Anmeldung zum Musikschulunterricht schriftlich eingereicht werden, denn ein Teilerlass wird erst im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.
In Höhe von 75% des höchsten Gruppentarifes der Musikschulgebühren.
Das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf nicht 125 % der Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich der monatlichen pauschalen Kosten für Unterkunft, Nebenkosten und Heizkosten (pauschalierte Sozialhilfe) übersteigen. Das bedeutet: Es müssen alle Einkommensnachweise dem Antrag beigefügt werden.
Bei Teilnahme an Aktivitäten im Bereich der Kultur (unter anderem Musikunterricht) erhält man auf Antrag eine monatliche finanzielle Unterstützung.
Zu beantragen ist dieser beim Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales der Stadtverwaltung Koblenz oder beim Jobcenter der Stadt Koblenz.
Dies ist unterschiedlich, aber bis zu maximal 15 Euro monatlich.
Nicht immer, aber in den meisten Fällen wird eine Bescheinigung von der Musikschule vorab abverlangt, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden. Diese Auskunft ist erforderlich zur Festlegung der Höhe des Gutscheines.
Der Bewilligungsbescheid muss bei der Musikschule eingereicht werden, um eine Ermäßigung der Musikschulgebühren zu erhalten.