Montag, Dienstag und Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Mo, Di, Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr | Tel.: 0261/129-2553
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um einen Teilerlass erhalten zu können?
Das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf nicht 125 % der Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich der monatlichen pauschalen Kosten für Unterkunft, Nebenkosten und Heizkosten (pauschalierte Sozialhilfe) übersteigen. Das bedeutet: Es müssen alle Einkommensnachweise dem Antrag beigefügt werden.