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Montag, Dienstag und Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Mo, Di, Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr | Tel.: 0261/129-2553

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um einen Teilerlass erhalten zu können?

Das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf nicht 125 % der Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich der monatlichen pauschalen Kosten für Unterkunft, Nebenkosten und Heizkosten (pauschalierte Sozialhilfe) übersteigen. Das bedeutet: Es müssen alle Einkommensnachweise dem Antrag beigefügt werden.