Service & Anmeldung
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§ 9 Aufnahmebedingungen
- Anmeldungen müssen für das folgende Schuljahr bis zum 31. Mai erfolgen. Sie bedürfen der Schriftform; bei nicht voll geschäftsfähigen Schüler/innen zeichnen deren Personensorgeberechtigten.
- Die Zahl der Aufnahmen richtet sich nach den jeweils vorhandenen Ausbildungsplätzen. Ein Anspruch auf:
- Aufnahme in die Musikschule
- Einzelunterricht,
- ein bestimmtes Fach,
- eine bestimmte Gruppenstärke,
- eine weitere Unterrichtseinheit (Unterrichtsstunde),
- eine bestimmte Unterrichtszeit,
- einen bestimmten Unterrichtsort,
- eine bestimmte Lehrkraft oder
- eine bestimmte Ausbildungsstufe
besteht nicht. -
Grundsätzlich muss der Schüler/die Schülerin bei Aufnahme des Unterrichts ein funktionsfähiges Instrument besitzen. Klavierunterricht wird nur Schüler/innen erteilt, die die Möglichkeit haben, regelmäßig an einem mechanischen Klavier zu üben.
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Streich-, Zupf-, Holzblas- und Blechblasinstrumente können im Rahmen der Bestände der Musikschule an die Schüler/innen gegen ein Entgelt vermietet werden. Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht.
§ 10 Teilnahmebedingungen
- Die Schüler/innen sind zur Teilnahme am Unterricht und den Ensemblefächer verpflichtet und haben entsprechend ihrem Ausbildungsstand bei Veranstaltungen und deren Vorbereitung mitzuwirken.
- Die Einteilung der Schüler/innen in die Ensemblefächer erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der Instrumental- oder Vokalfächer, des Leistungsstandes und besonderer Interessen der Schüler/innen.
- Die Teilnahme an den Ensemblefächern steht auch Personen offen, die keinen Instrumental- oder Vokalunterricht an der Musikschule nehmen.
- Alle Schüler/innen müssen rechtzeitig und regelmäßig zu den von der Schulleitung festgelegten Zeiten am Unterricht teilnehmen. Kann ein Schüler/eine Schülerin aus dringenden Gründen nicht zum Unterricht kommen, so ist vor Unterrichtsbeginn die Lehrkraft zu informieren; bei nicht voll Geschäftsfähigen erfolgt diese Information durch die Personenberechtigten oder deren Beauftragten. Spätestens eine Woche nach dem Unterrichtsversäumnis legt der Schüler/die Schülerin seiner Lehrkraft eine schriftliche Entschuldigung vor, die bei nicht voll geschäftsfähigen Schüler/innen von einem Personenberechtigten unterschrieben sein muss.
- Die Stadt Koblenz erlässt eine Hausordnung, die von den Schüler/innen und Besuchern der Musikschule zu beachten ist.
§ 11 Unterrichtszeiten
- Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Im Übrigen gilt die Ferien- und Feiertagsregelung an den allgemeinbildenden Schulen in Koblenz.
1.1 Während des Früherziehungskurses gelten die ersten zwei Unterrichtsmonate als Probezeit. Melden die Personenberechtigten den Schüler/die Schülerin mit Ablauf der Probemonate schriftlich ab, so werden nur die Gebühren für diese beiden Monate berechnet. - Die Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
In der Früherziehung, der Grundausbildung und den Aufbaukursen sowie bei dem Klassenmusizieren dauert sie 60 Minuten im Baby- und Musikgarten 35 Minuten.
2.1. In Ausnahmefällen kann in der Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe 30 Minuten Einzelunterricht erteilt werden. - In der Regel wird wöchentlich je Fach eine Unterrichtsstunde erteilt.