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Montag, Dienstag und Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Mo, Di, Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr | Tel.: 0261/129-2553

Service & Anmeldung

Service

Bei Fragen rund um unser Unterrichtsangebot oder auch zur Anmeldung sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

Musikschule der Stadt Koblenz
Hoevelstr. 6
56073 Koblenz
Tel.: 0261/129-2553
Fax: 0261/129-2550
E-Mail: musikschule@stadt.koblenz.de

Öffnungszeiten Verwaltung: 

Montag, Dienstag, Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.30 Uhr

sowie bei Bedarf auch nach Vereinbarung

Ihre Ansprechpartner

 

 

Online Anmeldung

Bitte benutzen Sie den Link zur Online-Anmeldung.

Im Online-Anmeldeformular finden Sie am Ende das Formular für das Sepa-Lastschrift-Mandat, ohne das die Anmeldung nicht gültig ist

Füllen Sie dieses bitte aus und schicken das ORIGINAL an die

Musikschule der Stadt Koblenz
Hoevelstr. 6
56073 Koblenz

Leider benötigen wir das SEPA Lastschrift Mandat im Original, bitte nicht faxen oder per E-Mail schicken. Vielen Dank!

§ 9 Aufnahmebedingungen
  1. Anmeldungen müssen für das folgende Schuljahr bis zum 31. Mai erfolgen. Sie bedürfen der Schriftform; bei nicht voll geschäftsfähigen Schüler/innen zeichnen deren Personensorgeberechtigten.
  2. Die Zahl der Aufnahmen richtet sich nach den jeweils vorhandenen Ausbildungsplätzen. Ein Anspruch auf:

    - Aufnahme in die Musikschule
    - Einzelunterricht,
    - ein bestimmtes Fach,
    - eine bestimmte Gruppenstärke,
    - eine weitere Unterrichtseinheit (Unterrichtsstunde),
    - eine bestimmte Unterrichtszeit,
    - einen bestimmten Unterrichtsort,
    - eine bestimmte Lehrkraft oder
    - eine bestimmte Ausbildungsstufe

    besteht nicht.

  3. Grundsätzlich muss der Schüler/die Schülerin bei Aufnahme des Unterrichts ein funktionsfähiges Instrument besitzen. Klavierunterricht wird nur Schüler/innen erteilt, die die Möglichkeit haben, regelmäßig an einem mechanischen Klavier zu üben.
  4. Streich-, Zupf-, Holzblas- und Blechblasinstrumente können im Rahmen der Bestände der Musikschule an die Schüler/innen gegen ein Entgelt vermietet werden. Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht.
 
§ 10 Teilnahmebedingungen
  1. Die Schüler/innen sind zur Teilnahme am Unterricht und den Ensemblefächer verpflichtet und haben entsprechend ihrem Ausbildungsstand bei Veranstaltungen und deren Vorbereitung mitzuwirken.
  2. Die Einteilung der Schüler/innen in die Ensemblefächer erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der Instrumental- oder Vokalfächer, des Leistungsstandes und besonderer Interessen der Schüler/innen.
  3. Die Teilnahme an den Ensemblefächern steht auch Personen offen, die keinen Instrumental- oder Vokalunterricht an der Musikschule nehmen.
  4. Alle Schüler/innen müssen rechtzeitig und regelmäßig zu den von der Schulleitung festgelegten Zeiten am Unterricht teilnehmen. Kann ein Schüler/eine Schülerin aus dringenden Gründen nicht zum Unterricht kommen, so ist vor Unterrichtsbeginn die Lehrkraft zu informieren; bei nicht voll Geschäftsfähigen erfolgt diese Information durch die Personenberechtigten oder deren Beauftragten. Spätestens eine Woche nach dem Unterrichtsversäumnis legt der Schüler/die Schülerin seiner Lehrkraft eine schriftliche Entschuldigung vor, die bei nicht voll geschäftsfähigen Schüler/innen von einem Personenberechtigten unterschrieben sein muss.
  5. Die Stadt Koblenz erlässt eine Hausordnung, die von den Schüler/innen und Besuchern der Musikschule zu beachten ist.
 
§ 11 Unterrichtszeiten
  1. Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Im Übrigen gilt die Ferien- und Feiertagsregelung an den allgemeinbildenden Schulen in Koblenz.
    1.1 Während des Früherziehungskurses gelten die ersten zwei Unterrichtsmonate als Probezeit. Melden die Personenberechtigten den Schüler/die Schülerin mit Ablauf der Probemonate schriftlich ab, so werden nur die Gebühren für diese beiden Monate berechnet.
  2. Die Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
    In der Früherziehung, der Grundausbildung und den Aufbaukursen sowie bei dem Klassenmusizieren dauert sie 60 Minuten im Baby- und Musikgarten 35 Minuten.
    2.1. In Ausnahmefällen kann in der Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe 30 Minuten Einzelunterricht erteilt werden.
  3. In der Regel wird wöchentlich je Fach eine Unterrichtsstunde erteilt.

Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung und Unterricht

Wie melde ich mich an?

Mit dem entsprechenden Formular. Sie finden die Anmeldungen und die Ummeldung in der Rubrik „Anmeldung“ bzw. „Informationen & Anmeldung“ oder Sie nutzen den digitalen Weg mit der Online-Anmeldung.

Wo findet der Unterricht statt?

In den Unterrichtsräumen der Musikschule, sowie in zahlreichen Außenstellen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen.

Details werden individuell besprochen.

Wie wird der Unterrichtstermin abgestimmt?

Gruppenunterrichte (elementare Früherziehung) sind bereits terminiert. Eine geeignete Gruppe und ein möglicher Termin werden individuell mit der Musikschulverwaltung abgestimmt.

Im Instrumentalunterricht stimmen Sie den Termin direkt mit der Lehrkraft ab.   

Welcher Musikschulbeitrag fällt an?

Sie finden eine transparente Übersicht unter der Rubrik „Gebühren“. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.

Wie werden die Beiträge beglichen?

Die Unterrichtsgebühren werden monatlich jeweils zum 15. fällig. Wir empfehlen die Erteilung eines Sepa-Lastschrift-Mandats. So werden mögliche Korrekturen und Beitragsanpassung automatisch berücksichtigt und die Beiträge bequem und fristgerecht von Ihren Konto beglichen.  

Bekomme ich eine Rechnung?

Die Gebührenerhebung erfolgt regelmäßig zu Beginn eines Schuljahres oder bei Aufnahme des Unterrichtes. Sie erhalten einen Gebührenbescheid, der das ganze Schuljahr abbildet. Sollte es Änderungen oder Anpassungen, erhalten Sie einen korrigierten Gebührenbescheid unterschuljährig. Zahlungsströme und Kontensalden werden auf dem Gebührenbescheid nicht abgebildet. Für Fragen zu Umsätzen und Kontenabgleiche stehen die Mitarbeitenden der Stadtkasse gerne zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen zur Gebührenermäßigung

Gibt es Möglichkeiten für eine Gebührenermäßigung?

Ja, einen „Antrag auf Teilerlass der Musikschulgebühren“ und bei Vorlage eines Gutscheines für „Bildung und Teilhabe (BUT)“.

Wie beantrage ich einen Teilerlass der Musikschulgebühren?

Mit dem entsprechenden Formular „Antrag auf Teilerlass der Musikschulgebühren“, der Ihnen von der Musikschule auf Anfrage zugesandt wird.

Zu welchem Zeitpunkt soll ein Teilerlass auf Musikschulgebühren beantragt werden?

Er soll möglichst direkt mit der Anmeldung zum Musikschulunterricht schriftlich eingereicht werden, denn ein Teilerlass wird erst im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.

In welcher Höhe wird ein Teilerlass gewährt?

In Höhe von 75% des höchsten Gruppentarifes der Musikschulgebühren. 

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um einen Teilerlass erhalten zu können?

Das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf nicht 125 % der Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich der monatlichen pauschalen Kosten für Unterkunft, Nebenkosten und Heizkosten (pauschalierte Sozialhilfe) übersteigen. Das bedeutet: Es müssen alle Einkommensnachweise dem Antrag beigefügt werden.

Was bedeutet Gutschein für Bildung und Teilhabe (BUT)?

Bei Teilnahme an Aktivitäten im Bereich der Kultur (unter anderem Musikunterricht) erhält man auf Antrag eine monatliche finanzielle Unterstützung.

Wo beantrage ich einen Bildungsgutschein?

Zu beantragen ist dieser beim Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales der Stadtverwaltung Koblenz oder beim Jobcenter der Stadt Koblenz.

In welcher Höhe wird ein Bildungsgutschein gewährt?

Dies ist unterschiedlich, aber bis zu maximal 15 Euro monatlich.

Wenn ich ein Gutschein für die Musikschule beantragen möchte, muss ich dann einen Nachweis von der Musikschule vorlegen?

Nicht immer, aber in den meisten Fällen wird eine Bescheinigung von der Musikschule vorab abverlangt, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden. Diese Auskunft ist erforderlich zur Festlegung der Höhe des Gutscheines.

Was mache ich nach Bewilligung eines Bildungsgutscheines?

Der Bewilligungsbescheid muss bei der Musikschule eingereicht werden, um eine Ermäßigung der Musikschulgebühren zu erhalten.