Skip to main content

Kontakt | Impressum | Datenschutz

Montag, Dienstag und Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Mo, Di, Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr | Tel.: 0261/129-2553

Service & Anmeldung

Service & Anmeldung

§ 9 Aufnahmebedingungen

  1. Anmeldungen müssen für das folgende Schuljahr bis zum 31. Mai erfolgen. Sie bedürfen der Schriftform; bei nicht voll geschäftsfähigen Schüler/innen zeichnen deren Personensorgeberechtigten.
  2. Die Zahl der Aufnahmen richtet sich nach den jeweils vorhandenen Ausbildungsplätzen. Ein Anspruch auf:

    - Aufnahme in die Musikschule
    - Einzelunterricht,
    - ein bestimmtes Fach,
    - eine bestimmte Gruppenstärke,
    - eine weitere Unterrichtseinheit (Unterrichtsstunde),
    - eine bestimmte Unterrichtszeit,
    - einen bestimmten Unterrichtsort,
    - eine bestimmte Lehrkraft oder
    - eine bestimmte Ausbildungsstufe

    besteht nicht.

  3. Grundsätzlich muss der Schüler/die Schülerin bei Aufnahme des Unterrichts ein funktionsfähiges Instrument besitzen. Klavierunterricht wird nur Schüler/innen erteilt, die die Möglichkeit haben, regelmäßig an einem mechanischen Klavier zu üben.
  4. Streich-, Zupf-, Holzblas- und Blechblasinstrumente können im Rahmen der Bestände der Musikschule an die Schüler/innen gegen ein Entgelt vermietet werden. Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht.
 
§ 10 Teilnahmebedingungen
  1. Die Schüler/innen sind zur Teilnahme am Unterricht und den Ensemblefächer verpflichtet und haben entsprechend ihrem Ausbildungsstand bei Veranstaltungen und deren Vorbereitung mitzuwirken.
  2. Die Einteilung der Schüler/innen in die Ensemblefächer erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der Instrumental- oder Vokalfächer, des Leistungsstandes und besonderer Interessen der Schüler/innen.
  3. Die Teilnahme an den Ensemblefächern steht auch Personen offen, die keinen Instrumental- oder Vokalunterricht an der Musikschule nehmen.
  4. Alle Schüler/innen müssen rechtzeitig und regelmäßig zu den von der Schulleitung festgelegten Zeiten am Unterricht teilnehmen. Kann ein Schüler/eine Schülerin aus dringenden Gründen nicht zum Unterricht kommen, so ist vor Unterrichtsbeginn die Lehrkraft zu informieren; bei nicht voll Geschäftsfähigen erfolgt diese Information durch die Personenberechtigten oder deren Beauftragten. Spätestens eine Woche nach dem Unterrichtsversäumnis legt der Schüler/die Schülerin seiner Lehrkraft eine schriftliche Entschuldigung vor, die bei nicht voll geschäftsfähigen Schüler/innen von einem Personenberechtigten unterschrieben sein muss.
  5. Die Stadt Koblenz erlässt eine Hausordnung, die von den Schüler/innen und Besuchern der Musikschule zu beachten ist.
 
§ 11 Unterrichtszeiten
  1. Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Im Übrigen gilt die Ferien- und Feiertagsregelung an den allgemeinbildenden Schulen in Koblenz.
    1.1 Während des Früherziehungskurses gelten die ersten zwei Unterrichtsmonate als Probezeit. Melden die Personenberechtigten den Schüler/die Schülerin mit Ablauf der Probemonate schriftlich ab, so werden nur die Gebühren für diese beiden Monate berechnet.
  2. Die Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
    In der Früherziehung, der Grundausbildung und den Aufbaukursen sowie bei dem Klassenmusizieren dauert sie 60 Minuten im Baby- und Musikgarten 35 Minuten.
    2.1. In Ausnahmefällen kann in der Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe 30 Minuten Einzelunterricht erteilt werden.
  3. In der Regel wird wöchentlich je Fach eine Unterrichtsstunde erteilt.

 

Link zur Online-Anmeldung

Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung und Unterricht

 

Häufig gestellte Fragen zur Gebührenermäßigung