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Montag, Dienstag und Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Mo, Di, Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr | Tel.: 0261/129-2553

Gibt es Möglichkeiten für eine Gebührenermäßigung?

Ja, einen „Antrag auf Teilerlass der Musikschulgebühren“ und bei Vorlage eines Gutscheines für „Bildung und Teilhabe (BUT)“.

Wie beantrage ich einen Teilerlass der Musikschulgebühren?

Mit dem entsprechenden Formular „Antrag auf Teilerlass der Musikschulgebühren“, der Ihnen von der Musikschule auf Anfrage zugesandt wird.

In welcher Höhe wird ein Teilerlass gewährt?

In Höhe von 75% des höchsten Gruppentarifes der Musikschulgebühren. 

Zu welchem Zeitpunkt soll ein Teilerlass auf Musikschulgebühren beantragt werden?

Er soll möglichst direkt mit der Anmeldung zum Musikschulunterricht schriftlich eingereicht werden, denn ein Teilerlass wird erst im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um einen Teilerlass erhalten zu können?

Das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf nicht 125 % der Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich der monatlichen pauschalen Kosten für Unterkunft, Nebenkosten und Heizkosten (pauschalierte Sozialhilfe) übersteigen. Das bedeutet: Es müssen alle Einkommensnachweise dem Antrag beigefügt werden.