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Die Gebührenerhebung erfolgt regelmäßig zu Beginn eines Schuljahres oder bei Aufnahme des Unterrichtes. Sie erhalten einen Gebührenbescheid, der das ganze Schuljahr abbildet. Sollte es Änderungen oder Anpassungen, erhalten Sie einen korrigierten Gebührenbescheid unterschuljährig. Zahlungsströme und Kontensalden werden auf dem Gebührenbescheid nicht abgebildet. Für Fragen zu Umsätzen und Kontenabgleiche stehen die Mitarbeitenden der Stadtkasse gerne zur Verfügung.