Montag, Dienstag und Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Mo, Di, Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr | Tel.: 0261/129-2553
Wenn ich ein Gutschein für die Musikschule beantragen möchte, muss ich dann einen Nachweis von der Musikschule vorlegen?
Nicht immer, aber in den meisten Fällen wird eine Bescheinigung von der Musikschule vorab abverlangt, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden. Diese Auskunft ist erforderlich zur Festlegung der Höhe des Gutscheines.